Sicherheit an Fastnacht: Wie groß ist das Risiko durch Schadstoffe in Schminke, Kreppel und Kostümen?

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Schminken, verkleiden und schlemmen – doch wie sicher sind die Produkte wirklich? Insbesondere zur Fasnet ist die Freude groß, aber auch die Sorge um potenziell schädliche Inhaltsstoffe in Schminke und Kostümen sowie in Krapfen und Berlinern. Um dieser Bedrohung entgegenzuwirken, hat der Verbraucherschutzminister von Baden-Württemberg eine Überprüfung der Sicherheit von Fastnachtsprodukten durchgeführt. Dabei wurden nicht nur die Kennzeichnungen und Deklarationen, sondern auch die tatsächlichen Inhaltsstoffe der Produkte unter die Lupe genommen, um Verbraucher vor gesundheitlichen Schäden zu schützen.

Gefährliche Inhaltsstoffe in Fastnachtskost: Acrylamid in 40% der getesteten Berliner, Kreppel und Krapfen

Bedenkliche Inhaltsstoffe in Faschingsgebäck: Wie sicher sind Kreppel, Krapfen, Berliner und Fasnetsküchle? (Foto: AdobeStock - photocrew 101920887)

Bedenkliche Inhaltsstoffe in Faschingsgebäck: Wie sicher sind Kreppel, Krapfen, Berliner und Fasnetsküchle? (Foto: AdobeStock – photocrew 101920887)

Fasching, Karneval und Fastnacht sind beliebte Feiertage, die oft mit fettgebackenem Gebäck wie Fasnetsküchle, Berliner und Quarkbällchen gefeiert werden. Doch wie riskant ist der Verzehr dieser Produkte? Das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart untersucht regelmäßig das Risiko von Acrylamid, das bei der Herstellung von stärkehaltigen Lebensmitteln entstehen kann und als möglicherweise krebserregend gilt.

Die Entwarnung des Verbraucherschutzministers in Bezug auf Acrylamid in frittiertem Hefegebäck wird von vielen Verbrauchern begrüßt. Dennoch bleibt die Sorge um andere potenzielle Schadstoffe in Faschingsspezialitäten bestehen, insbesondere in Bezug auf den Einsatz von Farbstoffen und Konservierungsmitteln.

Auch wenn in einigen Proben von Berlinern und Faschingsgebäcken geringe Mengen an Acrylamid gefunden wurden, liegt der Gehalt weit unter den gesetzlichen Grenzwerten. Verbraucher können also weiterhin bedenkenlos die süßen Spezialitäten genießen.

Wer frittiertes Hefegebäck selbst machen möchte, sollte laut den Expertinnen des CVUA Stuttgart darauf achten, dass das Frittierfett frisch und ohne Krümel ist und nicht über 175 °C erhitzt wird.

Der Minister betonte, dass die Ergebnisse der Untersuchungen von Gebäcken mit problematischen trans-Fettsäuren äußerst positiv sind. Im vergangenen Jahr lagen alle 37 untersuchten Proben unter dem gesetzlich vorgeschriebenen Höchstwert von zwei Prozent, bezogen auf den Fettanteil. Die diesjährigen Untersuchungen sind noch im Gange, aber bisher sind alle Ergebnisse unauffällig, was auf eine gute Qualität der Produkte hinweist.

Alkoholfreie Getränken auf Partys: wie viel Alkohol ist tatsächlich in diesen Getränken?

Wenn ein Getränk als "alkoholfrei" deklariert ist, darf es höchstens 0,5 Volumenprozent Alkohol enthalten. Das ist gesetzlich vorgeschrieben und eine wichtige Information für alle, die auf Alkohol verzichten möchten. (Foto: AdobeStock - Davide Angelini 570233392)

Wenn ein Getränk als „alkoholfrei“ deklariert ist, darf es höchstens 0,5 Volumenprozent Alkohol enthalten. Das ist gesetzlich vorgeschrieben und eine wichtige Information für alle, die auf Alkohol verzichten möchten. (Foto: AdobeStock – Davide Angelini 570233392)

Eine gesunde Lebensweise und verantwortungsvoller Umgang mit Alkohol stehen bei vielen Menschen im Fokus. Alkoholfreier Sekt bietet eine Alternative zum herkömmlichen Sekt und erfreut sich einer immer größeren Beliebtheit. Im Jahr 2022 wurden 58 Proben von alkoholfreiem Sekt auf ihren Alkoholgehalt untersucht. Dabei konnte festgestellt werden, dass keines der Getränke die gesetzliche Grenze von 0,5 Volumenprozent überschritten hat. Mehr als zwei Drittel der Proben enthielten sogar weniger als 0,1 Volumenprozent Alkohol.

Bedenkliche Inhaltsstoffe in Fastnachtsperücken: Wie kann man sich schützen?

Gesundheitliche Risiken durch Karnevalskostüme: Ministerium rät zur Vorsicht. Bunte Faschingskostüme gehören für viele Menschen zum Karneval einfach dazu. Doch sie können auch gefährliche Substanzen enthalten, die allergische Reaktionen oder sogar Krebs auslösen können. Das zuständige Ministerium erkannte gesundheitlichen Risiken.

In einer Untersuchung wurde ein besorgniserregender Gehalt an 4-Methyl-m-Phenylendiamin in einer roten Perücke festgestellt. Dieser Stoff ist als krebserregend und erbgutverändernd bekannt und stellt daher ein ernsthaftes Risiko für die Gesundheit des Verbrauchers dar. Es ist auch alarmierend, dass sieben von 20 Proben sensibilisierende 1,4-Phenylendiamine enthielten, die oft in saisonalen Produkten wie Faschingskostümen vorkommen.

Sensibilisierend wirkende Substanzen können das Immunsystem des Körpers dazu bringen, allergische Reaktionen auf bestimmte Allergene auszulösen. Dies geschieht, indem die Substanzen das Immunsystem dazu anregen, spezifische Antikörper gegen die Allergene zu produzieren. Wenn der Körper später mit dem Allergen in Kontakt kommt, kann eine allergische Reaktion ausgelöst werden. Beispiele für sensibilisierende Substanzen sind Metalle wie Chrom und Kobalt, die in Schmuck und Arbeitskleidung vorkommen können.

Bei der Handhabung von Phenylendiaminen ist äußerste Vorsicht geboten, da diese Substanzen potenziell gefährlich sind. Sie können schwere allergische Reaktionen und Hautkrankheiten auslösen und sind auch als Blutgifte bekannt. Wenn sie Luft ausgesetzt sind, verfärben sie sich dunkel und sind nur teilweise in Wasser löslich. Allerdings lösen sie sich leicht in Alkohol und Ether auf, was ihre Handhabung zu einem hohen Risiko macht. Anilin, ein ähnlicher Stoff, kann ebenfalls zu Leberschäden und Zyanose führen.

Obwohl es derzeit keine gesetzliche Regelung gibt, ist es die Pflicht des Herstellers, bei der Herstellung von Produkten dieser Art darauf zu achten, dass keine Stoffe verwendet oder enthalten sind, die sich negativ auf die Gesundheit der Verbraucher auswirken können. Es liegt in der Verantwortung des Herstellers, die Sorgfaltspflicht einzuhalten und so sicherzustellen, dass die Produkte sicher und gesundheitsverträglich sind.

Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte darauf achten, dass er während des Faschings nicht direkt mit dem Kostüm in Berührung kommt. Eine einfache Methode hierfür ist das Tragen von T-Shirt und Strumpfhose unter dem Kostüm. So kann man unbesorgt feiern und muss sich keine Gedanken über mögliche Infektionen machen.

Risikobehaftete Inhaltsstoffe in Karnevalszubehör

Die Faschingszeit ist eine Zeit voller Freude, Kostüme und Dekorationen. Doch die CVUA Stuttgart hat in einer Studie herausgefunden, dass viele Servietten unerwünschte Stoffe wie primäre aromatische Amine, Bisphenole, Chlorpropanole und Photoinitiatoren enthalten können. Insgesamt wurden 12 Servietten aufgrund ihres Ausblutverhaltens oder unerwünschter Stoffe beanstandet. Obwohl von den Servietten keine unmittelbare Gesundheitsgefahr ausgeht, zeigen die Ergebnisse, dass es möglich ist, Servietten nach dem Stand der Technik mit geringerer Belastung für den Verbraucher zu produzieren.

Nitrosamine und nitrosierbare Stoffe stehen im Fokus der jährlichen Untersuchungen von Luftballons. Nitrosamine sind als krebserregend bekannt, während nitrosierbare Stoffe Vorstufen der Nitrosamine darstellen. Bei drei von acht untersuchten Proben nach der letzten Faschingssaison wurden Nitrosamine und/oder nitrosierbare Stoffe nahe am oder über dem Grenzwert gefunden. Diese Ergebnisse verdeutlichen, dass Nitrosamine und nitrosierbare Stoffe nach wie vor ein bedeutendes Thema sind, das im Auge behalten werden sollte.

Schädliche Stoffe in Faschingsschminke: Tiger-Schminke mit 2-Naphthol, verbotener Stoff in gelber Clownschminke und Schminkstifte mit Rhodamin B sind alarmierende Beispiele. Doch wie groß ist die Gefahr für Verbraucher wirklich?

Farbenfroh und kreativ ? so präsentiert sich die Faschingszeit auch in Sachen Schminken. Doch wie unbedenklich sind die verschiedenen Produkte auf dem Markt? Die jährlichen Untersuchungen des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) in Baden-Württemberg sollen hier Klarheit schaffen. Auch in diesem Jahr werden wieder 33 Packungen mit Schminkstiften und Schminksets auf ihre Sicherheit hin geprüft.

Faschingstiger-Schminke mit 2-Naphthol: ein Gesundheitsrisiko für Kinder

Die Faschingszeit ist eine Zeit des Spaßes und der Kreativität, aber es ist wichtig, sicherzustellen, dass die verwendete Schminke sicher ist. Einige Schminkprodukte wurden im letzten Jahr aufgrund von bedenklichen Inhaltsstoffen beanstandet, einschließlich einer Schminkpalette namens „Tiger“, die den verbotenen Stoff 2-Naphthol enthielt, und einer anderen Palette namens „Clown“, die einen nicht zugelassenen Farbstoff enthielt. Das Ministerium berichtete, dass die Verwendung dieser Produkte keine unmittelbare Gefahr darstelle, jedoch bleiben langfristige Gesundheitsbedenken bestehen. Es liegt in der Verantwortung der Hersteller, sicherzustellen, dass ihre Produkte sicher sind und keine schädlichen Inhaltsstoffe enthalten.

Eine Untersuchung von Schminksets hat ergeben, dass in der Tiger-Schminke der verbotene Stoff 2-Naphthol enthalten ist. Obwohl das Ministerium davon ausgeht, dass keine unmittelbare Gefahr für die Gesundheit der Anwender besteht, muss die verantwortliche Person dennoch nachweisen, dass die Spuren von 2-Naphthol technisch nicht vermeidbar waren. Im Falle des Clown-Schminksets wurde ein gelber Farbstoff verwendet, der nicht für die Anwendung an Schleimhäuten wie zum Beispiel an den Augen zugelassen ist. Es besteht somit ein erhöhtes Risiko für unerwünschte Reaktionen oder allergische Reaktionen bei Verwendung dieser Schminke.

Neon-Pink-Schminkstift enthält Rhodamin B: Gesundheitsrisiken beim Faschingsschminken

Bei einer Untersuchung eines Schminkstifte-Sets mit neonfarbenen Stiften wurde festgestellt, dass die pinke Farbe den verbotenen roten Farbstoff Rhodamin B enthält. Dies stellt ein ernstes Risiko für die Gesundheit dar, insbesondere wenn die Schminke am Auge angewendet wird. Rhodamin B wurde bereits 2005 von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) als krebserregend und erbgutverändernd eingestuft, was bedeutet, dass langfristige Auswirkungen auf die Gesundheit nicht ausgeschlossen werden können.

Wenn du Schminke aufträgst, solltest du darauf achten, dass du vorher eine fetthaltige Creme aufträgst. Dadurch wird verhindert, dass sich die Farben zu stark auf der Haut absetzen und du sie nach der Party nur schwer wieder entfernen kannst. Beachte jedoch, dass du die Warnhinweise der Hersteller immer sorgfältig lesen und befolgen solltest, insbesondere wenn es um die Verwendung der Schminke im Bereich der Augen geht. Diese Hinweise findest du normalerweise auf der Rückseite der Verpackungen.

Quellen

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