Zwei tote Kinder nach Unfall mit Fahrerflucht: Illegales Autorennen mit 180 km/h bringt Polin vor Gericht

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Das illegale Autorennen brachte zwei kleinen Kindern den Tod: Auf der Landstraße bei Hannover geschah der Unfall, bei dem die Kinder starben. Die Angeklagte war bereits früher wegen zu schnellen Fahrens auffällig geworden.

Zwei kleine Kinder sterben durch Raserei bei illegalem Autorennen

Landstraße bei Barsinghausen als Schauplatz eines tödlichen Unfalls mit weiteren Verletzten (Foto: AdobeStock - Olivier-Tuffé 1982834)

Landstraße bei Barsinghausen als Schauplatz eines tödlichen Unfalls mit weiteren Verletzten (Foto: AdobeStock – Olivier-Tuffé 1982834)

Ihr Spaß brachte zwei Kindern den Tod: Ewa P. und Marco S. waren auf der Landstraße bei Barsinghausen im Raum Hannover unterwegs, als ihnen die Idee zu einem Autorennen kam. Dieser illegale „Spaß“ verursachte einen Unfall, bei dem die Kinder starben. Besonderes Detail: Ewa P. ist schon zuvor als Raserin bekannt gewesen und hat selbst drei Kinder.

Zum Fahrstil von Ewa P. wurden zwei Kollegen der Dame befragt, die aussagten, dass P. selbst über die nach Polen zu ihrer Schwester gesandten Blitzerbescheide gesprochen habe. Ihr würde es im Gegensatz zu P. nichts ausmachen, ihren Führerschein zu verlieren. Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ berichtete über die Aussage der Kollegen von P.

„Bleifuß“ oder „Schumi“ wurde sie in ihrer Firma genannt: Ewa P. sei ständig mit wechselnden und immer hochmotorisierten Fahrzeugen unterwegs gewesen und habe teilweise von Überholmanövern auf der Landstraße berichtet, die mehr als waghalsig waren. Wie die FAZ berichtete, hatte ein Kollege von P. ausgesagt, dass sie beim Überholen und ihrer mehr als rasanten Fahrweise gern über 150 km/h erreichte. Die 40-Jährige, die als Putzkraft arbeitet, steht nun als Angeklagte vor Gericht.

Raserei führt zum Tod von zwei Kindern: Unfall mit mehr als 110 km/h zu viel

Der tödliche Überholvorgang sei in der Kurve missglückt, so Ewa P. Sie ließ über ihre Dolmetscherin mitteilen, dass sie ihren Fahrstil als angemessen empfunden habe und dass sie sich selbst als gute Fahrerin betrachte. Das Überholen in der Kurve sei nicht gelungen, daher habe sich P. wieder zurückfallen lassen, um sich hinter Marco S. einzuordnen.

Der Zusammenstoß mit dem Fahrzeug der Familie, in dem die kleinen Jungen saßen, geschah frontal, nachdem das Auto von P. ins Schleudern geraten war. Zuvor hatte sie bei dem Versuch des Einscherens einen von vorn kommenden Mercedes gestreift. Danach drehte sich ihr eigenes Fahrzeug.

Die beiden Kinder im Alter von zwei und sechs Jahren hatten keine Chance: Der 250 PS-starke Audi A6 prallte mit einer Geschwindigkeit von 180 km/h auf das Familienauto und zerquetschte die kleinen Insassen. Ein Kind verstarb an der Unfallstelle, das andere wenig später im Krankenhaus. An der Stelle wären nur 70 km/h erlaubt gewesen und laut Unfallgutachter bestand bei diesem hohen Tempo gar keine Chance mehr, den Unfall zu verhindern. Deutlich wurde die gefahrene Geschwindigkeit dank der Aufnahme einer Dashcam, berichtete die „Bild“.

Polin blieb nicht an der Unfallstelle und flüchtete

Ewa P. gab zu Beginn des Prozesses zu, dass sie eine falsche Entscheidung getroffen, weil sie sich in einer psychischen Ausnahmesituation befunden habe. Der Unfall ereignete sich am 25. Februar 2022. P. beging Unfallflucht und wurde erst am 20. September 2022 in Polen festgenommen. Es lag ein internationaler Haftbefehl gegen die Unfallverursacherin vor. Sie sagte, dass es unerträglich sei, mit der Schuld zu leben. Nun muss sie sich vor Gericht verantworten, die Staatsanwaltschaft hatte Anklage erhoben.

Die Anklage wirft Ewa P. gefährliche Körperverletzung in Verbindung mit den Insassen des anderen Fahrzeugs vor. Sie und Marco S. müssen sich des Weiteren wegen des illegalen Autorennens und wegen der Gefährdung des Straßenverkehrs verantworten. Darüber hinaus wird Ewa P. vorgeworfen, dass sie einen Unfall durch ihr Verhalten in Kauf genommen habe. Die Verwendung des eigenen Pkw spricht für den Einsatz eines „gemeingefährlichen Mittels“, damit liegt ein Mordmerkmal vor.

Angeblich sind Marco S. und Ewa P. kein illegales Rennen gefahren. Das Gericht hat nun zehn Verhandlungstage angesetzt, das Urteil wird für den 30. März erwartet.

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