Behörden und Vereine fördern Austausch für gelungene Karnevalsumzüge in Rheinland-Pfalz

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Im Hinblick auf die vorangegangenen Absagen von Fastnachts- und Karnevalsumzügen aufgrund behördlicher Auflagen in der letzten Kampagne hat das Innenministerium in Rheinland-Pfalz in Zusammenarbeit mit dem Bund Deutscher Karneval (BDK) drei Foren ins Leben gerufen. Diese Foren bieten den Vertretern der Vereine die Möglichkeit, Fragen zu Auflagen zu stellen und rechtliche Unsicherheiten zu klären. Das Hauptziel dieser Initiativen ist es, den Vereinen bei der Planung ihrer Umzüge zu helfen und sie zu unterstützen, damit die kommende Session erfolgreich verläuft.

Optimismus bei BDK-Präsident: Umzüge wieder in Planung

Karl-Ludwig Fess, der Präsident des BDK, äußerte sich positiv über die Gespräche mit Vereinen, die ihre Umzüge in der vorherigen Session aufgrund von behördlichen Auflagen absagen mussten. Er berichtete, dass diese Vereine nun wieder in der Planung sind und erwartet, dass in der kommenden Session viele beeindruckende Umzüge stattfinden werden.

Der Paragraf 26 des POG, der im April 2021 in Kraft trat, hat bei einigen Veranstaltern Ängste ausgelöst. Diese Bestimmung befasst sich mit der Gefahrenvorsorge und Gefahrenabwehr bei Veranstaltungen im Freien. Die Veranstalter befürchten, dass die neuen Regelungen zu strengeren Auflagen führen könnten, die finanziell schwer zu stemmen sind.

Um die Sicherheit bei öffentlichen Veranstaltungen unter freiem Himmel zu gewährleisten, müssen Veranstalter im Voraus ein Sicherheitskonzept erstellen. Dieses Konzept befasst sich mit verschiedenen Aspekten, wie beispielsweise der Verkehrssicherheit der Zugwagen und der Platzierung von Absperrungen an kritischen Stellen. Durch diese Maßnahmen sollen potenzielle Gefahren minimiert und ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung sichergestellt werden.

Während der Corona-Pandemie hatten die neuen Regelungen zur Gefahrenvorsorge und Gefahrenabwehr bei öffentlichen Veranstaltungen unter freiem Himmel weniger Gewicht. Mit der aktuellen Wiederaufnahme des gesellschaftlichen Lebens sind sie jedoch wieder aktuell und haben eine Debatte ausgelöst. Das Innenministerium hat mitgeteilt, dass der Paragraf 26 des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes vor Ort teilweise Probleme bereitet hat. Insbesondere bei der Genehmigung von Sicherheitskonzepten haben Kommunen strengere Auflagen gestellt, was zu finanziellen Belastungen für einige Vereine führte. Um hier Abhilfe zu schaffen, haben das Innenministerium und der Bund Deutscher Karneval Foren ins Leben gerufen, in denen Vereine gezielt informiert und beraten werden.

Bei der Genehmigung der Sicherheitskonzepte legten die Kommunen großen Wert auf Absicherung und handelten daher besonders streng. Dies führte zu strengeren Auflagen und höheren Kosten, mit denen einige Vereine überfordert waren.

Die finanziellen Belastungen stellen eine große Herausforderung für die ehrenamtlich tätigen Vereine dar, die Fastnachts- und Karnevalsumzüge organisieren. Die Kosten für Sicherheitsmaßnahmen und Auflagen können für die Vereine eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen. Es erfordert eine sorgfältige Budgetplanung und möglicherweise die Zusammenarbeit mit Sponsoren oder anderen finanziellen Unterstützern, um die Umzüge zu realisieren und die ehrenamtlich tätigen Vereine nicht zu überlasten.

Die Foren stellen eine wertvolle Plattform dar, die es Vereinen ermöglicht, direkt mit den Behörden, einschließlich des Verkehrsministeriums und der Polizei, in Kontakt zu treten. Das Hauptziel besteht darin, mögliche Irritationen, die in der vergangenen Session auftraten, zu vermeiden. Durch den Austausch können Vereine ihre Fragen stellen, Bedenken äußern und rechtliche Unsicherheiten klären. Dies schafft eine transparente und verlässliche Grundlage für die Planung und Durchführung der Umzüge, wodurch Sicherheit und Ordnung gewährleistet werden können.

Die Foren, die vom Innenministerium und dem Bund Deutscher Karneval initiiert wurden, haben das Ziel, den Vereinen in Rheinland-Pfalz bei der Planung und Durchführung von kleinen und mittleren traditionellen Umzügen im Jahr 2024 zur Seite zu stehen. Durch den Austausch zwischen Vereinen und Behörden werden Fragen zu Auflagen beantwortet und rechtliche Unsicherheiten geklärt. Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf der Strukturierung, Nachvollziehbarkeit und Sicherheit der Umzüge, um den Vereinen eine Perspektive für die kommende Session zu geben.

Seit September haben das Innenministerium, die Kommunal-Akademie und die Hochschule der Polizei in Rheinland-Pfalz eine Reihe von Regionalforen zum Thema Veranstaltungssicherheit veranstaltet. Diese Foren waren speziell für Führungskräfte von Ordnungsbehörden, Polizeidirektionen und Führungsstäben konzipiert. Der Fokus lag dabei auf dem Austausch von Informationen über aktuelle Sicherheitsbestimmungen, die Diskussion von Herausforderungen und die Entwicklung von praxisorientierten Lösungsansätzen zur Gewährleistung der Sicherheit bei öffentlichen Veranstaltungen.

Die Foren zum Thema Veranstaltungssicherheit haben vor allem das Ziel, eine optimale Balance zwischen Sicherheit und ehrenamtlichem Engagement zu finden. Dabei sollen Sicherheitsmaßnahmen erarbeitet werden, die den Schutz der Teilnehmer gewährleisten, gleichzeitig aber auch die finanziellen und organisatorischen Belastungen für die Vereine im Rahmen halten.

In Bezug auf die Aufnahme des Karnevals in das bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes äußerte sich BDK-Präsident Fess zuversichtlich. Er betonte, dass die Politik eine Verantwortung habe, den Karneval als wichtigen Bestandteil der Kultur zu bewahren. Der Karneval prägt die Identität vieler Menschen und trägt zur kulturellen Vielfalt bei. Daher sei es von großer Bedeutung, ihn zu schützen und zu fördern, um seine Tradition und Bedeutung zu erhalten.

Olav Kullak, Zugmarschall und Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft Koblenzer Karneval (AKK), stellt klar, dass absolute Sicherheit bei Karnevalsveranstaltungen nicht garantiert werden kann. Dennoch betont er die Bedeutung eines engen Austauschs zwischen Vereinen und Ordnungsbehörden, um mögliche Risiken zu minimieren. Kullak zeigt sich zuversichtlich, dass der ehrenamtliche Karneval trotz der Auflagen weiterhin Bestand haben wird und setzt auf eine kooperative Zusammenarbeit aller Beteiligten.

Die Kritik an den Foren kommt vom Verband der Rheinischen Karnevals-Korporationen (RKK), der betont, dass er nicht in die Planung einbezogen wurde, obwohl er die Probleme benannt hat. Der RKK sieht das Vorgehen des Innenministeriums als regelrechten Affront und bedauert, dass es keine Informationsveranstaltung unter Beteiligung aller Dachverbände gab. Der RKK hatte das Thema bereits frühzeitig auf die Agenda gebracht und erwartet eine angemessene Einbeziehung in die weiteren Planungen.

In Bezug auf das Vorgehen des Innenministeriums äußert RKK-Präsident Hans Mayer starke Kritik und bezeichnet es als „regelrechten Affront“. Die RKK habe das Thema in die Agenda eingebracht, sei jedoch später nicht zu einem Treffen zwischen dem Innenministerium und den BDK-Landesverbänden eingeladen worden. Dieses Fehlen der Einladung wird von Mayer als unangemessen und respektlos betrachtet.

Der BDK-Vertreter Fess weist die Kritik zurück und betont, dass die Rheinische Karnevals-Korporationen (RKK) bei einem früheren Treffen im Innenministerium sehr wohl präsent waren. Zu diesem Zeitpunkt habe das Innenministerium deutlich gemacht, dass es für weitere Zusammenkünfte offen sei. Als Reaktion auf dieses Angebot habe der BDK beschlossen, die Foren ins Leben zu rufen, um den Vereinen in Rheinland-Pfalz eine Plattform zum Austausch mit den Behörden zu bieten.

Dank der Annahme des Angebots des Innenministeriums durch den Bund Deutscher Karneval (BDK) wurden die Foren ins Leben gerufen. Parallel dazu organisierte die Rheinische Karnevals-Kooperation (RKK) Informationsveranstaltungen für Vereine, bei denen ein erfahrener Verwaltungsrechtler, der maßgeblich am Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (POG) beteiligt war, als Referent auftrat. Diese Maßnahmen sollen den Vereinen in Rheinland-Pfalz helfen, Unsicherheiten zu beseitigen und eine strukturierte und sichere Durchführung von Umzügen zu ermöglichen.

Das Innenministerium äußert sein Bedauern darüber, dass die Rheinische Karnevals-Kooperation (RKK) keine ähnliche Initiative ergriffen hat und dass keine Informationsveranstaltung mit allen Dachverbänden stattfinden konnte. Es wird betont, dass eine solche Veranstaltung wünschenswert gewesen wäre, um den Austausch von wichtigen Informationen und Erfahrungen zu ermöglichen und die Zusammenarbeit zwischen den Vereinen und Behörden zu stärken. Das Innenministerium hebt hervor, dass eine umfassende Beteiligung aller Dachverbände in Zukunft angestrebt werden sollte, um gemeinsam Lösungen für die aktuellen Herausforderungen im Karneval zu finden.

Den Vereinen in Rheinland-Pfalz wird durch die Foren eine wichtige Unterstützung und Beratung geboten. Durch den Erfahrungsaustausch mit Experten können Ängste abgebaut und rechtliche Unsicherheiten geklärt werden. Zudem wird der Dialog zwischen den Vereinen und den Behörden gefördert, um eine effiziente Zusammenarbeit zu gewährleisten. Die Foren stellen somit eine wertvolle Plattform dar, um die Planung und Durchführung von Umzügen strukturiert und sicher zu gestalten.

Die Foren wurden ins Leben gerufen, um sicherzustellen, dass die Umzüge während des Karnevals in Rheinland-Pfalz gut geplant, nachvollziehbar und sicher ablaufen können, ohne die ehrenamtlich tätigen Vereine zu überlasten. Durch den intensiven Austausch zwischen den Vereinen und den zuständigen Behörden sollen mögliche Ängste und Unsicherheiten beseitigt werden. Das Ziel besteht darin, den Karneval als immaterielles Kulturerbe zu schützen und den Vereinen eine Perspektive für die kommende Session zu geben.

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